Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reichsstatthalter
Reichs|statthalter,durch Gesetz vom 7. 4. 1933 geschaffenes Amt im nat.-soz. Dtl., 1934 dem Reichsinnenmin. unterstellt. Die für die dt. Länder vom Reichspräs., ab 1934 von Hitler zu R. ernannten Gauleiter der NSDAP (Ausnahme: F. Ritter von Epp in Bayern) bildeten als ständige Vertreter des Reichskanzlers in ihrem Amtsbezirk Aufsichtsorgane über die Landesreg. In Preußen lagen die Rechte des R. bei MinPräs. H. Göring.
Reichs|statthalter,durch Gesetz vom 7. 4. 1933 geschaffenes Amt im nat.-soz. Dtl., 1934 dem Reichsinnenmin. unterstellt. Die für die dt. Länder vom Reichspräs., ab 1934 von Hitler zu R. ernannten Gauleiter der NSDAP (Ausnahme: F. Ritter von Epp in Bayern) bildeten als ständige Vertreter des Reichskanzlers in ihrem Amtsbezirk Aufsichtsorgane über die Landesreg. In Preußen lagen die Rechte des R. bei MinPräs. H. Göring.