Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reichsschulden
Reichs|schulden,Verbindlichkeiten des Dt. Reiches aus der Kreditaufnahme. Nach dem Allg. Kriegsfolgen-Ges. vom 5. 11. 1957 (Kriegsfolgenrecht) galten grundsätzlich alle vor dem 1. 8. 1945 begründeten Forderungen gegen das Dt. Reich, die Reichspost, die Reichsbahn, das Unternehmen Reichsautobahn sowie gegen das Land Preußen als erloschen. Reichsanleihen wurden im Verhältnis 10 : 1 umgestellt, vom Bund ab 1. 4. 1955 mit 4 % verzinst und von 1960 an getilgt. Die Auslandsschulden des Dt. Reiches wurden im Londoner Schuldenabkommen geregelt.
Reichs|schulden,Verbindlichkeiten des Dt. Reiches aus der Kreditaufnahme. Nach dem Allg. Kriegsfolgen-Ges. vom 5. 11. 1957 (Kriegsfolgenrecht) galten grundsätzlich alle vor dem 1. 8. 1945 begründeten Forderungen gegen das Dt. Reich, die Reichspost, die Reichsbahn, das Unternehmen Reichsautobahn sowie gegen das Land Preußen als erloschen. Reichsanleihen wurden im Verhältnis 10 : 1 umgestellt, vom Bund ab 1. 4. 1955 mit 4 % verzinst und von 1960 an getilgt. Die Auslandsschulden des Dt. Reiches wurden im Londoner Schuldenabkommen geregelt.