Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reichsregierung
Reichsregierung,oberstes Exekutivorgan des Dt. Reiches 1919-45. Für die R., die aus dem Reichskanzler, der auch Vors. der R. war, und den Reichsministern bestand, galten Kollegialität, Mehrheitsprinzip und Richtlinienkompetenz des Reichskanzlers. Die R. war vom Vertrauen des Reichstages abhängig, zugleich in wachsendem Maße vom Reichspräs.; die parlamentsunabhängige Handhabung (ab 1930) der Befugnis des Reichspräs., die Mitgl. der R. zu ernennen und zu entlassen, bedeutete den Übergang zum sog. Präsidialsystem. Die R. erhielt durch Ermächtigungs-Ges. vom 24. 3. 1933 die Befugnis zum Erlass von Reichsgesetzen. Ihre letzte Sitzung fand Anfang 1938 statt.
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