Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
			
						
			Reichsnährstand
                        
Reichsnährstand,1933-45 die öffentlich-rechtl. Gesamtkörperschaft, die alle in der Land- und Ernährungswirtschaft tätigen Personen, Betriebe und Verbände zwangsweise erfasste (erst 1949 offiziell aufgehoben).
			
		
		Reichsnährstand,1933-45 die öffentlich-rechtl. Gesamtkörperschaft, die alle in der Land- und Ernährungswirtschaft tätigen Personen, Betriebe und Verbände zwangsweise erfasste (erst 1949 offiziell aufgehoben).

