Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reichskreise
Reichskreise,im Hl. Röm. Reich bis 1806 die unter Maximilian I. geschaffenen sechs bzw. zehn Reichsbezirke: ab 1500 der Fränk., Bayer., Schwäb., Rhein. (später Oberrhein.), Niederrheinisch-Westfäl. (später Westfäl.) und Sächs. (später Niedersächs.) Kreis; ab 1512 zusätzlich der Kurrhein., Obersächs., Österr. und Burgund. Kreis (deutsche Geschichte). Aufgaben der R. waren u. a. Wahrung des Landfriedens, Aufstellung von Kreistruppen, Erhebung von Reichssteuern, Aufsicht über Münze und Zoll.
Literatur:
Dotzauer, W.: Die Dt. R. in der Verfassung des alten Reiches u. ihr Eigenleben 1500-1806. Darmstadt 1989.
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