Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reichskommissar
Reichskommissar,im Dt. Reich 1871-1945 der Inhaber einer höheren oder oberen Amtsstelle, Beauftragter der Reichsreg. (1918-33 auch des Reichspräs.) für besondere Verw.aufgaben (z. B. für Preisüberwachung). Nach 1933 weitete Hitler die Einrichtung des R. aus (ab 1939 auch in den besetzten Gebieten).
Reichskommissar,im Dt. Reich 1871-1945 der Inhaber einer höheren oder oberen Amtsstelle, Beauftragter der Reichsreg. (1918-33 auch des Reichspräs.) für besondere Verw.aufgaben (z. B. für Preisüberwachung). Nach 1933 weitete Hitler die Einrichtung des R. aus (ab 1939 auch in den besetzten Gebieten).