Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reichskommissar
Reichskommissar,im Dt. Reich 1871-1945 der Inhaber einer höheren oder oberen Amtsstelle, Beauftragter der Reichsreg. (1918-33 auch des Reichspräs.) für besondere Verw.aufgaben (z. B. für Preisüberwachung). Nach 1933 weitete Hitler die Einrichtung des R. aus (ab 1939 auch in den besetzten Gebieten).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Reichskommissar