Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reichskanzler
Reichskanzler,1) im Hl. Röm. Reich bis 1806 der Erzbischof von Mainz als Erzkanzler für Deutschland.
2) im Dt. Reich 1871-1918 der vom Kaiser ernannte höchste Reichsbeamte, einziger Min. des Reichs, zugleich der Vors. des Bundesrats; er war meist zugleich preuß. MinPräs. und preuß. Außenmin. und bestimmte zus. mit dem Kaiser die Richtlinien der Reichspolitik.
3) im Dt. Reich seit 1919 Leiter der Reichsregierung; bestimmte die Richtlinien der Politik, wurde vom Reichspräs. ernannt und entlassen; verantwortlich gegenüber dem Reichstag. Mit der Berufung A. Hitlers zum R. (30. 1. 1933) ging das sog. Präsidialsystem in die Diktatur über; ab 1934 (Tod Hindenburgs) vereinigte Hitler das Amt des R. mit dem des Reichspräs. (»Führer und Reichskanzler«).
Reichskanzler,1) im Hl. Röm. Reich bis 1806 der Erzbischof von Mainz als Erzkanzler für Deutschland.
2) im Dt. Reich 1871-1918 der vom Kaiser ernannte höchste Reichsbeamte, einziger Min. des Reichs, zugleich der Vors. des Bundesrats; er war meist zugleich preuß. MinPräs. und preuß. Außenmin. und bestimmte zus. mit dem Kaiser die Richtlinien der Reichspolitik.
3) im Dt. Reich seit 1919 Leiter der Reichsregierung; bestimmte die Richtlinien der Politik, wurde vom Reichspräs. ernannt und entlassen; verantwortlich gegenüber dem Reichstag. Mit der Berufung A. Hitlers zum R. (30. 1. 1933) ging das sog. Präsidialsystem in die Diktatur über; ab 1934 (Tod Hindenburgs) vereinigte Hitler das Amt des R. mit dem des Reichspräs. (»Führer und Reichskanzler«).