Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reichskanzler
Reichskanzler,1) im Hl. Röm. Reich bis 1806 der Erzbischof von Mainz als Erzkanzler für Deutschland.
2) im Dt. Reich 1871-1918 der vom Kaiser ernannte höchste Reichsbeamte, einziger Min. des Reichs, zugleich der Vors. des Bundesrats; er war meist zugleich preuß. MinPräs. und preuß. Außenmin. und bestimmte zus. mit dem Kaiser die Richtlinien der Reichspolitik.
3) im Dt. Reich seit 1919 Leiter der Reichsregierung; bestimmte die Richtlinien der Politik, wurde vom Reichspräs. ernannt und entlassen; verantwortlich gegenüber dem Reichstag. Mit der Berufung A. Hitlers zum R. (30. 1. 1933) ging das sog. Präsidialsystem in die Diktatur über; ab 1934 (Tod Hindenburgs) vereinigte Hitler das Amt des R. mit dem des Reichspräs. (»Führer und Reichskanzler«).
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