Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reichskammergericht
Reichskammergericht,im Hl. Röm. Reich bis 1806 das von den Landständen durchgesetzte höchste Reichsgericht, wurde durch den Wormser Reichstag von 1495 als Nachfolger des königl. Kammergerichts errichtet. Das R. war zuständig für Landfriedensbruch, Reichsacht, alle fiskal. Klagen, Besitzstreitigkeiten zw. Reichsunmittelbaren und Zivilklagen gegen diese; es war das oberste Berufungsgericht für alle Land- und Stadtgerichte. Das R. hatte seinen Sitz urspr. in Frankfurt am Main, nach mehrfachem Wechsel 1527-1689 in Speyer, 1693-1806 in Wetzlar. (Reichshofrat)
Reichskammergericht,im Hl. Röm. Reich bis 1806 das von den Landständen durchgesetzte höchste Reichsgericht, wurde durch den Wormser Reichstag von 1495 als Nachfolger des königl. Kammergerichts errichtet. Das R. war zuständig für Landfriedensbruch, Reichsacht, alle fiskal. Klagen, Besitzstreitigkeiten zw. Reichsunmittelbaren und Zivilklagen gegen diese; es war das oberste Berufungsgericht für alle Land- und Stadtgerichte. Das R. hatte seinen Sitz urspr. in Frankfurt am Main, nach mehrfachem Wechsel 1527-1689 in Speyer, 1693-1806 in Wetzlar. (Reichshofrat)