Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reichshofrat
Reichshofrat,im Hl. Röm. Reich bis 1806 oberstes kaiserl. Gericht neben dem Reichskammergericht, gegr. 1498; Sitz: Wien. An den R. überwies der Kaiser die an ihn gelangenden Prozesse aus dem Reich. Er war zuständig für Reichslehnsachen, Kriminalklagen gegen Reichsunmittelbare, Streitigkeiten über kaiserl. Reservatrechte und Privilegien sowie für italien. Angelegenheiten.
Reichshofrat,im Hl. Röm. Reich bis 1806 oberstes kaiserl. Gericht neben dem Reichskammergericht, gegr. 1498; Sitz: Wien. An den R. überwies der Kaiser die an ihn gelangenden Prozesse aus dem Reich. Er war zuständig für Reichslehnsachen, Kriminalklagen gegen Reichsunmittelbare, Streitigkeiten über kaiserl. Reservatrechte und Privilegien sowie für italien. Angelegenheiten.