Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
			
						
			Reichsgut
                        
Reichsgut,im Hl. Röm. Reich Grundbesitz des Reiches, der dem König zum Unterhalt des Hofes und für seine Reg.tätigkeit zur Verfügung stand.
			
		
		Reichsgut,im Hl. Röm. Reich Grundbesitz des Reiches, der dem König zum Unterhalt des Hofes und für seine Reg.tätigkeit zur Verfügung stand.

