Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reichsgut
Reichsgut,im Hl. Röm. Reich Grundbesitz des Reiches, der dem König zum Unterhalt des Hofes und für seine Reg.tätigkeit zur Verfügung stand.
Reichsgut,im Hl. Röm. Reich Grundbesitz des Reiches, der dem König zum Unterhalt des Hofes und für seine Reg.tätigkeit zur Verfügung stand.