Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
			
						
			Reichsgau
                        
Reichsgau,im nat.-soz. Dt. Reich (ab 1938) Verwaltungsbezirk in den gewaltsam angeschlossenen Gebieten (Länder Österreichs, das Sudetenland, das Wartheland, Danzig-Westpreußen); unterstand einem Reichsstatthalter.
			
		
		Reichsgau,im nat.-soz. Dt. Reich (ab 1938) Verwaltungsbezirk in den gewaltsam angeschlossenen Gebieten (Länder Österreichs, das Sudetenland, das Wartheland, Danzig-Westpreußen); unterstand einem Reichsstatthalter.

