Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reichsgau
Reichsgau,im nat.-soz. Dt. Reich (ab 1938) Verwaltungsbezirk in den gewaltsam angeschlossenen Gebieten (Länder Österreichs, das Sudetenland, das Wartheland, Danzig-Westpreußen); unterstand einem Reichsstatthalter.
Reichsgau,im nat.-soz. Dt. Reich (ab 1938) Verwaltungsbezirk in den gewaltsam angeschlossenen Gebieten (Länder Österreichs, das Sudetenland, das Wartheland, Danzig-Westpreußen); unterstand einem Reichsstatthalter.