Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reichsfreiherr
Reichsfreiherr,der Stand, nicht der Titel der im Hl. Röm. Reich bis 1806 durch kaiserl. Brief dazu Erhobenen (Titel: Freiherr). Die R. gehörten dem niederen Adel an (seit dem 19. Jh. ranggleich mit dem landesherrl. Freiherrnstand).
Reichsfreiherr,der Stand, nicht der Titel der im Hl. Röm. Reich bis 1806 durch kaiserl. Brief dazu Erhobenen (Titel: Freiherr). Die R. gehörten dem niederen Adel an (seit dem 19. Jh. ranggleich mit dem landesherrl. Freiherrnstand).