Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reichsfreiherr
Reichsfreiherr,der Stand, nicht der Titel der im Hl. Röm. Reich bis 1806 durch kaiserl. Brief dazu Erhobenen (Titel: Freiherr). Die R. gehörten dem niederen Adel an (seit dem 19. Jh. ranggleich mit dem landesherrl. Freiherrnstand).
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