Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reichsdeputationshauptschluss
Reichsdeputationshauptschluss,Beschluss der letzten außerordentl. Reichsdeputation, bestehend aus Kurmainz, Böhmen (Österreich), Sachsen, Brandenburg (Preußen), Pfalz-Bayern, dem Hoch- und Deutschmeister, Württemberg und Hessen-Kassel, vom 25. 2. 1803 über die Entschädigung der durch Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich (1801) betroffenen weltl. Fürsten; die geistl. Fürstentümer wurden aufgehoben mit Ausnahme des Dt. Ordens und des Malteserordens; der erzbischöfl. Stuhl von Mainz wurde auf Regensburg übertragen und bildete mit dem Fürstentum Aschaffenburg das Territorium des Reichserzkanzlers K. Th. von Dalberg (Säkularisation), die Reichsstädte (außer Augsburg, Bremen, Frankfurt am Main, Hamburg, Lübeck und Nürnberg) und Reichsdörfer wurden mediatisiert; Preußen, Bayern, Baden und Württemberg (Letztere wurden wie Hessen-Kassel Kurfürstentümer) erfuhren starke Gebietsvergrößerungen.
Reichsdeputationshauptschluss,Beschluss der letzten außerordentl. Reichsdeputation, bestehend aus Kurmainz, Böhmen (Österreich), Sachsen, Brandenburg (Preußen), Pfalz-Bayern, dem Hoch- und Deutschmeister, Württemberg und Hessen-Kassel, vom 25. 2. 1803 über die Entschädigung der durch Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich (1801) betroffenen weltl. Fürsten; die geistl. Fürstentümer wurden aufgehoben mit Ausnahme des Dt. Ordens und des Malteserordens; der erzbischöfl. Stuhl von Mainz wurde auf Regensburg übertragen und bildete mit dem Fürstentum Aschaffenburg das Territorium des Reichserzkanzlers K. Th. von Dalberg (Säkularisation), die Reichsstädte (außer Augsburg, Bremen, Frankfurt am Main, Hamburg, Lübeck und Nürnberg) und Reichsdörfer wurden mediatisiert; Preußen, Bayern, Baden und Württemberg (Letztere wurden wie Hessen-Kassel Kurfürstentümer) erfuhren starke Gebietsvergrößerungen.