Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reichsarbeitsdienst
Reichs|arbeitsdienst,Abk. RAD, im nat.-soz. Dt. Reich der Arbeitsdienst für Männer und Frauen vom 18. bis 25. Lebensjahr (Ges. vom 26. 6. 1935) mit halbjähriger Dienstpflicht; zunehmend Instrument vormilitär. Erziehung, ab 1939 auf die Erfordernisse der Kriegführung ausgerichtet.
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