Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Regress
Regrẹss[lat.] der (Rückgriff), das Recht des in Anspruch genommenen Zweitverpflichteten, für eine von ihm erbrachte Leistung vom eigentl. Schuldner (oder einem anderen Dritten) Erstattung zu verlangen (z. B. im Wechselrecht, bei der Bürgschaft); im Recht der Amtshaftung der Anspruch des entschädigungspflichtigen Staates gegen den verantwortl. Beamten.
Regrẹss[lat.] der (Rückgriff), das Recht des in Anspruch genommenen Zweitverpflichteten, für eine von ihm erbrachte Leistung vom eigentl. Schuldner (oder einem anderen Dritten) Erstattung zu verlangen (z. B. im Wechselrecht, bei der Bürgschaft); im Recht der Amtshaftung der Anspruch des entschädigungspflichtigen Staates gegen den verantwortl. Beamten.