Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Registerpfandrecht
Regịsterpfandrecht, Pfandrecht, das in ein Register einzutragen ist und dadurch Gläubigern etwaige Belastungen offenbaren soll. R. bestehen für Luftfahrzeuge, Schiffe und für bestimmte Hypotheken nach dem Hypothekenbank-Ges.; z. T. wird auch das Pfandrecht an landwirtschaftl. Grundstücken nach dem Pachtkredit-Ges. als R. bezeichnet.
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