Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Register
Regịster[zu lat. regerere »eintragen«] das,
1) allg.: gleichbedeutend mit Index.
2) Datenverarbeitung: kleiner Speicher mit schneller Zugriffszeit zur vorübergehenden Aufnahme von Informationen während eines Funktionsablaufs, z. B. das Befehls-R., das Index-R. des Leitwerks, der Akkumulator im Rechenwerk sowie das Adress- und das Puffer-R. im Speicherwerk.
3) Drucktechnik: bei zweiseitig bedruckten Bogen der einzuhaltende deckungsgleiche Satzspiegel auf beiden Bogenseiten.
4) Musik: 1) bei Tasteninstrumenten die Gruppen (Chöre) von Klangerzeugern gleicher oder ähnl. Klangfarbe und unterschiedl. Tonhöhe. Bei der Orgel wird nach der Klangerzeugung zw. Labial- und Lingual-R. unterschieden. R. heißen bei besaiteten Tasteninstrumenten auch jene Vorrichtungen, die eine Änderung der Klangfarbe und Lautstärke eines Saitenchores hervorrufen (z. B. Lautenzug, Fagottzug); 2) bei der menschl. Stimme die durch Brust- oder Kopfresonanz beim Singen der tieferen bzw. höheren Töne entstehende Färbung der Singstimme (Kopf-R., Brust-R.); 3) die umgrenzten Tonlagen von Instrumenten mit Tönen ähnl. Klangfarbe (z. B. Clarino).
5) Recht: Verzeichnis, bes. ein amtlich geführtes, über bestimmte rechtlich wichtige Verhältnisse, z. B. das Bundeszentralregister, das Verkehrszentral-R. sowie die bei den Amtsgerichten als R.-Gerichte geführten Grundbücher, Vereins-, Güterrechts-, Handelsregister.
Regịster[zu lat. regerere »eintragen«] das,
1) allg.: gleichbedeutend mit Index.
2) Datenverarbeitung: kleiner Speicher mit schneller Zugriffszeit zur vorübergehenden Aufnahme von Informationen während eines Funktionsablaufs, z. B. das Befehls-R., das Index-R. des Leitwerks, der Akkumulator im Rechenwerk sowie das Adress- und das Puffer-R. im Speicherwerk.
3) Drucktechnik: bei zweiseitig bedruckten Bogen der einzuhaltende deckungsgleiche Satzspiegel auf beiden Bogenseiten.
4) Musik: 1) bei Tasteninstrumenten die Gruppen (Chöre) von Klangerzeugern gleicher oder ähnl. Klangfarbe und unterschiedl. Tonhöhe. Bei der Orgel wird nach der Klangerzeugung zw. Labial- und Lingual-R. unterschieden. R. heißen bei besaiteten Tasteninstrumenten auch jene Vorrichtungen, die eine Änderung der Klangfarbe und Lautstärke eines Saitenchores hervorrufen (z. B. Lautenzug, Fagottzug); 2) bei der menschl. Stimme die durch Brust- oder Kopfresonanz beim Singen der tieferen bzw. höheren Töne entstehende Färbung der Singstimme (Kopf-R., Brust-R.); 3) die umgrenzten Tonlagen von Instrumenten mit Tönen ähnl. Klangfarbe (z. B. Clarino).
5) Recht: Verzeichnis, bes. ein amtlich geführtes, über bestimmte rechtlich wichtige Verhältnisse, z. B. das Bundeszentralregister, das Verkehrszentral-R. sowie die bei den Amtsgerichten als R.-Gerichte geführten Grundbücher, Vereins-, Güterrechts-, Handelsregister.

