Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Regionalpolitik
Regionalpolitik (regionale Strukturpolitik, regionale Wirtschaftspolitik, Raumwirtschaftspolitik), staatl. Handeln im Rahmen der Wirtschaftspolitik mit dem Ziel, regionale Unterschiede in der wirtsch. Leistungsfähigkeit zu verringern und zur Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse beizutragen. In Dtl. ist die R. Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern; Rechtsgrundlage ist v. a. das Ges. über die Gemeinschaftsaufgabe zur »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« vom 6. 10. 1969. Die R. muss mit den Grundsätzen der allg. Wirtschaftspolitik sowie mit den Zielen und Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und hat auf gesamtdt. Belange sowie auf die Erfordernisse der EU Rücksicht zu nehmen. Schwerpunkte sind Förderung der gewerbl. Wirtschaft durch Investitionsanreize und Subventionen, Förderung des Ausbaus der Infrastruktur sowie Ausbau der Ausbildung, Fortbildung und Umschulung von Arbeitskräften. Diese Maßnahmen kommen v. a. in Fördergebieten zum Tragen, in denen v. a. die Einkommen unterdurchschnittl. niedrig sind und die Arbeitslosenquote überdurchschnittlich hoch ist. Fördergebiete und -zeitraum sowie Art, Intensität und Ziele regionaler Förderprogramme werden in einem von Bund und Ländern gemeinsam aufgestellten Rahmenplan festgeschrieben, dessen Durchführung bei den Ländern liegt. - Die R. innerhalb der EU ist darauf gerichtet, durch Förderprogramme aus den Europäischen Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds das wirtsch. und soziale Gefälle zw. den einzelnen Regionen der Gemeinschaft zu vermindern und den Mitgl.staaten mit dem größten Entwicklungsrückstand den Übergang zur Europ. Wirtschafts- und Währungsunion zu erleichtern.
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