Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Regionalplanung
Regionalplanung,im Rahmen der Landesplanung das Aufstellen von Plänen und Programmen der anzustrebenden räuml. Ordnung und Entwicklung einer Region, die über die kommunalen Bauleitpläne hinausgehen. Das Bundesraumordnungs-Ges. verpflichtet die Länder, Rechtsgrundlagen für die R. zu schaffen. Die R. kann von regionalen Planungsverbänden durchgeführt werden oder rein staatlich organisiert sein.
Regionalplanung,im Rahmen der Landesplanung das Aufstellen von Plänen und Programmen der anzustrebenden räuml. Ordnung und Entwicklung einer Region, die über die kommunalen Bauleitpläne hinausgehen. Das Bundesraumordnungs-Ges. verpflichtet die Länder, Rechtsgrundlagen für die R. zu schaffen. Die R. kann von regionalen Planungsverbänden durchgeführt werden oder rein staatlich organisiert sein.