Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Regierungskriminalität
Regierungskriminalität, Bez. für die strafbaren Handlungen, die in versch. Gesellschaftsordnungen durch die Machtinhaber im Umfeld und unter Missbrauch ihrer polit. Macht begangen wurden bzw. werden. Zu ihren Merkmalen gehören: 1) Begehung unter Ausnutzung sozialer, polit. und wirtschaftl. Bindungen und Machtfunktionen, 2) relative Sanktionsimmunität durch komplexe Tatstrukturen, Verdeckungs- und Verdunkelungsmöglichkeiten, Beeinflussung der öffentl. Meinung u. a., 3) hoher materieller oder immaterieller Schaden bei geringer Beunruhigung der Bevölkerung. Eine besondere Bedeutung hatten derartige Erscheinungsformen in der DDR gewonnen. Die gezielte Ausnutzung der hierarch. Machtstrukturen erfolgte nicht nur über die herrschende Partei und die ihr zugeordneten Organisationen, sondern auch durch Mitarbeiter und Informanten des Ministeriums für Staatssicherheit durch Aushorchung und Bespitzelung der Bürger. Charakterist. Delikte sind polit. Erpressungen, Rechtsbeugung, Tötungsdelikte an der Grenze, Wahlfälschung u. a. Zur Aufarbeitung wurde 1994 die Zentrale Ermittlungsstelle Reg.- und Vereinigungskriminalität in Berlin eingerichtet.
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