Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Regierungsbezirk
Regierungsbezirk,in Bundesländern mit dreistufigem Verw.aufbau der auf der Mittelstufe angesiedelte VerwBez. der allg. Landesverwaltung zur Entlastung der übergeordneten und zur Koordinierung der Aufgaben der nachgeordneten Behörden; Verw.behörde des R. ist die »Regierung«. Sie führt die Bez. Regierungspräsidium (Bad.-Württ., Sachsen, Sa.-Anh.), Regierung (Bayern), Bezirksregierung (Ndsachs., Rheinl.-Pf.) oder Regierungspräsident (Hessen, NRW). Die Leitung der Behörde obliegt dem Reg.Präs. In Thüringen nimmt die Aufgaben der R. ein Landesverwaltungsamt wahr.
Regierungsbezirk,in Bundesländern mit dreistufigem Verw.aufbau der auf der Mittelstufe angesiedelte VerwBez. der allg. Landesverwaltung zur Entlastung der übergeordneten und zur Koordinierung der Aufgaben der nachgeordneten Behörden; Verw.behörde des R. ist die »Regierung«. Sie führt die Bez. Regierungspräsidium (Bad.-Württ., Sachsen, Sa.-Anh.), Regierung (Bayern), Bezirksregierung (Ndsachs., Rheinl.-Pf.) oder Regierungspräsident (Hessen, NRW). Die Leitung der Behörde obliegt dem Reg.Präs. In Thüringen nimmt die Aufgaben der R. ein Landesverwaltungsamt wahr.