Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Regierung
Regierung[lat.], Staatsorgan, das die richtunggebenden und leitenden Funktionen in einem polit. System ausübt; seit der Entwicklung des modernen Verf.staates und der verfassungsrechtl. Verankerung der Gewaltentrennung die Spitze der Exekutive in einem Staat. Aufgaben: Leitung und Überwachung des Vollzugs der bestehenden Gesetze, polit. Gestaltung der inneren und äußeren Verhältnisse eines Staates. Die Regeln, nach denen eine R. bestellt wird, und ihre Befugnisse sind abhängig vom jeweiligen polit. System. Die Bez. der R. ist unterschiedlich, z. B. Bundesregierung (z. B. Dtl., Österreich) oder Bundesrat (Schweiz).
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