Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Regent
Regẹnt[lat.] der, das monarch. Staatsoberhaupt oder der Stellvertreter, der bei Ungewissheit über die Person des Monarchen, bei Minderjährigkeit, längerer Verhinderung oder Reg.unfähigkeit des Staatsoberhauptes die Reg. führt (Regentschaft).
Regẹnt[lat.] der, das monarch. Staatsoberhaupt oder der Stellvertreter, der bei Ungewissheit über die Person des Monarchen, bei Minderjährigkeit, längerer Verhinderung oder Reg.unfähigkeit des Staatsoberhauptes die Reg. führt (Regentschaft).