Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Regelstudienzeit
Regelstudi|enzeit,nach dem Hochschulrahmen-Ges. i. d. F. v. 9. 4. 1987 die Studienzeit, die für den einzelnen Studiengang bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss angesetzt ist. Sie ist in den Prüfungs- und Studienordnungen der Länder festzulegen und zurzeit nur in NRW gesetzlich festgeschrieben.
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