Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Refinanzierung
Refinanzierung,Geldbeschaffung eines Kreditgebers wegen unzureichender Eigenmittel; so refinanzieren sich Hypothekenbanken durch die Ausgabe von Pfandbriefen. Geschäftsbanken können sich bei temporären Liquiditätsengpässen Zentralbankgeld bei der Notenbank beschaffen. Dabei legt die Notenbank die Konditionen (Zinsen, Laufzeit, Volumina, Gegenwerte) für die R. fest und beeinflusst durch Veränderung der Konditionen die Geld- und Kreditschöpfungsmöglichkeiten der Banken (R.-Politik). Die Dt. Bundesbank nutzte v. a. die Rediskontierung von Wechseln oder die Beleihung von Wertpapieren (Diskont, Lombardgeschäft), aber auch Wertpapierpensionsgeschäfte (Pensionsgeschäfte). Der Europ. Zentralbank stehen als Instrumente der R.-Politik u. a. Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Spitzenrefinanzierungsfazilität zur Verfügung.
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