Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Referendar
Referendar[nlat. »Berichterstatter«] der, im Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahn des höheren Dienstes stehender Anwärter (z. B. Berg-, Gerichts-, Studienreferendar) in der Stellung eines Beamten auf Widerruf. Das Beamtenverhältnis endet mit Ablegen der Prüfung.
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