Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reederei
Reederei,Gesellschaftsform des Seerechts; Vereinigung mehrerer Personen (Mitreeder), die ein ihnen nach Bruchteilen gehörendes Schiff auf gemeinschaftl. Rechnung verwendet. Der Anteil eines Mitreeders sowohl am Schiff als auch am R.-Vermögen heißt Schiffspart. R. gibt es auch in der Binnenschifffahrt.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Reederei