Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Reeder
Reeder[zu Reede], Eigentümer eines ihm zum Erwerb durch Seefahrt dienenden Schiffes (§ 484 HGB), früher meist eine Einzelperson, heute häufig eine jurist. Person oder eine Mehrheit von Personen (Reederei). Den R. trifft in Bezug auf die von seinen Schiffen ausgehenden Schäden eine umfassende Haftung.
Reeder[zu Reede], Eigentümer eines ihm zum Erwerb durch Seefahrt dienenden Schiffes (§ 484 HGB), früher meist eine Einzelperson, heute häufig eine jurist. Person oder eine Mehrheit von Personen (Reederei). Den R. trifft in Bezug auf die von seinen Schiffen ausgehenden Schäden eine umfassende Haftung.