Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtsöffnung
Rechts|öffnung,im schweizer. Recht der Schuldbetreibung die vom Gläubiger durch R.-Gesuch begehrte gerichtl. Beseitigung des vom Schuldner erhobenen Rechtsvorschlages, um die Fortsetzung der auf Geldzahlung gerichteten Zwangsvollstreckung auf dem Weg der Pfändung, der Pfandverwertung oder des Konkurses zu erreichen.
Rechts|öffnung,im schweizer. Recht der Schuldbetreibung die vom Gläubiger durch R.-Gesuch begehrte gerichtl. Beseitigung des vom Schuldner erhobenen Rechtsvorschlages, um die Fortsetzung der auf Geldzahlung gerichteten Zwangsvollstreckung auf dem Weg der Pfändung, der Pfandverwertung oder des Konkurses zu erreichen.