Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtszug
Rechtszug,die Instanz oder der Verfahrensabschnitt eines Rechtsstreits vor Gericht, in den er v. a. durch Klage (erster R.) oder Rechtsmittel (weitere R.) gelangt.
Rechtszug,die Instanz oder der Verfahrensabschnitt eines Rechtsstreits vor Gericht, in den er v. a. durch Klage (erster R.) oder Rechtsmittel (weitere R.) gelangt.