Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtswissenschaft
Rechtswissenschaft(Jurisprudenz), die Wissenschaft vom Recht. Sie steht in enger Beziehung zu den übrigen Geistes- und Sozialwiss. Die R. umfasst Rechtsphilosophie, -theorie, -geschichte, -dogmatik, -soziologie, -politik und -informatik. Die vergleichende R. stellt die Rechte der nat. Rechtsordnung einander gegenüber.
Geschichte: Die europ. R. erlebte während des Röm. Reichs ihre erste Blüte, die im Corpus Iuris Civilis einen Höhepunkt erreichte. Nachdem diese Tradition im Früh-MA. in Vergessenheit geraten und von den einzelnen Stammesrechten überlagert war, kam es, ab dem Ende des 11. Jh. von Bologna ausgehend, durch die Glossatoren und Kommentatoren zu einer Wiederaneignung und Weiterführung (Rezeption des röm. Rechts), die sich, mit Ausnahme Englands, über ganz Europa ausbreitete. Die im Gedankengut des Humanismus wurzelnde elegante Jurisprudenz (U. Zasius) wurde im 17. und 18. Jh. durch die gemeinrechtl. Jurisprudenz, bes. die Schule der Praktiker (B. Carpzov), abgelöst. Gegen das im 18. Jh. blühende Vernunftrecht (C. Wolff) wandte sich seit Beginn des 19. Jh. die histor. Rechtsschule (F. C. von Savigny). Begriffsjurisprudenz und Rechtspositivismus schlossen sich an, die aber ab der Wende zum 20. Jh. ihrerseits durch Freirechtsschule (E. Ehrlich), soziolog. Jurisprudenz und Interessenjurisprudenz (Ph. Heck) bekämpft wurden. Aus Letzterer entwickelte sich die gegenwärtig im deutschsprachigen Raum - insbesondere für das Zivilrecht - häufig vertretene Wertungsjurisprudenz (K. Larenz, F. Bydlinski), die die im gesetzten Recht und hilfsweise aus anderen Quellen (Gesellschaft, Wertung des Richters, Erkenntnis überzeitl. Werte) gewonnenen Wertungen und Prinzipien bei der Rechtsanwendung berücksichtigen will. Dabei handelt es sich um eine Position, die eng mit der jurist. Hermeneutik verbunden ist, die die Momente von Auslegung und Verstehen der Gesetze bei der Rechtsfindung gegenüber der schöpfer. Tätigkeit des Richters betont.
Literatur:
Zippelius, R.: Einführung in das Recht. München 21978.
Baumann, J.: Einführung in die R. Rechtssystem u. Rechtstechnik. München 81989.
Engisch, K.: Einführung in das jurist. Denken. Stuttgart u. a. 81989.
Mayer-Maly, T.: R. München u. a. 51991.
Coing, H.: Grundzüge der Rechtsphilosophie. Berlin u. a. 51993.
Wesel, U.: Jurist. Weltkunde. Eine Einführung in das Recht. Frankfurt am Main 21994.
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