Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtswidrigkeit
Rechtswidrigkeit,Verstoß einer Handlung oder Unterlassung gegen die Verbote oder Gebote des Rechts. Rechtswidriges Tun kann die Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften, die Pflicht zur Schadensersatzleistung, auch Strafbarkeit nach sich ziehen. Rechtfertigungsgründe beseitigen die R. (z.B. Notwehr).
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