Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtsweg
Rechtsweg,der Weg, auf dem bei einer Gerichtsbarkeit um Rechtsschutz nachgesucht werden kann. R.-Garantie ist das in Art. 19 Abs. 4 GG enthaltene Recht, dass jedermann die Gerichte anrufen kann, der durch die öffentl. Gewalt in seinen Rechten verletzt ist.
Rechtsweg,der Weg, auf dem bei einer Gerichtsbarkeit um Rechtsschutz nachgesucht werden kann. R.-Garantie ist das in Art. 19 Abs. 4 GG enthaltene Recht, dass jedermann die Gerichte anrufen kann, der durch die öffentl. Gewalt in seinen Rechten verletzt ist.