Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtsweg
Rechtsweg,der Weg, auf dem bei einer Gerichtsbarkeit um Rechtsschutz nachgesucht werden kann. R.-Garantie ist das in Art. 19 Abs. 4 GG enthaltene Recht, dass jedermann die Gerichte anrufen kann, der durch die öffentl. Gewalt in seinen Rechten verletzt ist.
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