Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtsvergleichung
Rechtsvergleichung, der Vergleich von Rechtsinstituten versch. Rechtsordnungen; für die Praxis bedeutsam bei Vorarbeiten für die Gesetzgebung, bei der Rechtsangleichung, ferner im internat. Rechtsverkehr.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Rechtsvergleichung