Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
			
						
			Rechtsvergleichung
                        
Rechtsvergleichung, der Vergleich von Rechtsinstituten versch. Rechtsordnungen; für die Praxis bedeutsam bei Vorarbeiten für die Gesetzgebung, bei der Rechtsangleichung, ferner im internat. Rechtsverkehr.
			
		
		Rechtsvergleichung, der Vergleich von Rechtsinstituten versch. Rechtsordnungen; für die Praxis bedeutsam bei Vorarbeiten für die Gesetzgebung, bei der Rechtsangleichung, ferner im internat. Rechtsverkehr.

