Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtssymbole
Rechtssymbole, Rechtsgeschichte: Gegenstände oder Vorgänge, die einen Rechtsvorgang oder ein Rechtsverhältnis durch Versinnbildlichung anschaulich machen sollen, z. B. Marktkreuz und Rolandsäule für die städt. Freiheit und Gerichtsbarkeit
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