Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtssprichwörter
Rechtssprichwörter (Rechtsparömien), die in sprichwortähnl. Fassung niedergelegten Rechtssätze, die sich dem Gedächtnis des Volkes leicht einprägten, im Volk umlaufende Rechtsregeln, z. B. »Wer zuerst kommt, mahlt zuerst«.
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