Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtssicherheit
Rechtssicherheit,Beständigkeit und Vorhersehbarkeit der für ein bestimmtes Verhalten eintretenden Rechtsfolgen. Die R. ist ein wesentl. Kennzeichen und Grundwert des Rechtsstaates und bes. ausgeprägt in den Prozessordnungen, wo er dem Einzelnen die gleiche rechtl. Wertung gleichartiger Einzelfälle und die Durchsetzbarkeit der Entscheidungen garantiert.
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