Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtsschutz
Rechtsschutz, allg. der durch die Rechtsordnung zu gewährleistende Schutz der Rechtsgüter. R.-Bedürfnis ist das berechtigte Interesse eines in seinen Rechten Beeinträchtigten nach R. in einem gerichtl. Verfahren. Es ist Prozessvoraussetzung; fehlt es, z.B. weil der Kläger nicht Träger des geltend gemachten Anspruchs sein kann, ist die Klage unzulässig.
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