Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtsschulen
Rechtsschulen,1) Schulen für Rechtsunterricht, im Altertum bes. die R. von Berytos (Beirut) und Konstantinopel, im MA. die von Pavia (11. Jh.) und Bologna (Blütezeit 13. Jahrhundert).
2) Gruppen von Juristen, die in der Behandlung des Rechts gleichen Methoden folgen; bei den Römern die R. der Sabinianer und Prokulianer, im MA. die der Glossatoren, in Dtl. z. B. die historische Schule.
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