Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtsnachfolge
Rechtsnachfolge(Sukzession), der Übergang von Rechten und Pflichten von einer Person auf eine andere. Im Privatrecht unterscheidet man Einzelnachfolge (Singularsukzession), wenn nur einzelne Rechte übergehen, und Gesamtnachfolge (Universalsukzession), wenn eine Gesamtheit von Rechten, ein Vermögen als Ganzes übergeht, z. B. bei der Erbschaft. Zum Staats- und Völkerrecht Staatensukzession.
Rechtsnachfolge(Sukzession), der Übergang von Rechten und Pflichten von einer Person auf eine andere. Im Privatrecht unterscheidet man Einzelnachfolge (Singularsukzession), wenn nur einzelne Rechte übergehen, und Gesamtnachfolge (Universalsukzession), wenn eine Gesamtheit von Rechten, ein Vermögen als Ganzes übergeht, z. B. bei der Erbschaft. Zum Staats- und Völkerrecht Staatensukzession.