Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtsmittel
Rechtsmittel,spezielle Rechtsbehelfe, die es ermöglichen, eine für den R.-Führer nachteilige und noch nicht rechtskräftige gerichtl. Entscheidung anzufechten und durch ein höheres Gericht nachprüfen zu lassen. In den Prozessordnungen sind die Berufung, die Revision sowie die Beschwerde vorgesehen. R. sind in bestimmter Form und Frist einzulegen; sie hemmen den Eintritt der formellen Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung. Die angefochtene Entscheidung ist i. d. R. mit einer R.-Belehrung zu versehen, d.h. der Adressat ist darüber zu informieren, in welcher Form die Entscheidung angreifbar ist. Fehlt eine vorgeschriebene R.-Belehrung, endet die R.-Frist erst nach einem Jahr.
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