Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtsmedizin
Rechtsmedizin(forensische Medizin, Gerichtsmedizin, gerichtliche Medizin), Fachgebiet der Medizin, das sich mit der Klärung medizin. und daran angrenzender Fragen sowie mit standesrechtl. Problemen im Rahmen der Rechtsprechung befasst. Die R. ist ein offizielles ärztl. Weiterbildungsgebiet und wird vom Arzt für R. (Rechtsmediziner, früher Gerichtsarzt) ausgeübt. Zum Aufgabengebiet der R. gehört z. B. die Erstellung von Gutachten (Vaterschaft, Todeszeitpunkt, Zurechnungsfähigkeit), die Blutalkoholbestimmung bei Verkehrsdelikten und die Untersuchung von Leichen auf Gewalteinwirkung.
Literatur:
Dürwald, W.: Gerichtl. Medizin. Leipzig 41990.
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