Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtshandlung
Rechtshandlung,jedes erlaubte rechtswirksame Handeln, an das sich Rechtsfolgen knüpfen. R. sind geschäftsähnl. Handlungen (Willenserklärungen) und Tathandlungen (z. B. Fund).
Rechtshandlung,jedes erlaubte rechtswirksame Handeln, an das sich Rechtsfolgen knüpfen. R. sind geschäftsähnl. Handlungen (Willenserklärungen) und Tathandlungen (z. B. Fund).