Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtshandlung
Rechtshandlung,jedes erlaubte rechtswirksame Handeln, an das sich Rechtsfolgen knüpfen. R. sind geschäftsähnl. Handlungen (Willenserklärungen) und Tathandlungen (z. B. Fund).
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