Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtsgut
Rechtsgut,Gut, in dem sich Lebensinteressen des Einzelnen oder der Allgemeinheit verkörpern und das deshalb von der Rechtsordnung des Staates geschützt wird (z. B. das Leben). Der R.-Schutz ist Hauptaufgabe des Strafrechts.
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