Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
			
						
			Rechtsgut
                        
Rechtsgut,Gut, in dem sich Lebensinteressen des Einzelnen oder der Allgemeinheit verkörpern und das deshalb von der Rechtsordnung des Staates geschützt wird (z. B. das Leben). Der R.-Schutz ist Hauptaufgabe des Strafrechts.
			
		
		Rechtsgut,Gut, in dem sich Lebensinteressen des Einzelnen oder der Allgemeinheit verkörpern und das deshalb von der Rechtsordnung des Staates geschützt wird (z. B. das Leben). Der R.-Schutz ist Hauptaufgabe des Strafrechts.

