Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtsgeschichte
Rechtsgeschichte,sich im beginnenden 19. Jh. aus der historischen Schule entwickelnde Wissenschaftsdisziplin zw. Rechts- und Geschichtswiss., deren Gegenstand das Recht der Vergangenheit ist. Die R. versucht aufzuhellen, unter welchen polit., wirtsch. und sozialen Bedingungen sich Rechtssätze bilden und entwickeln konnten, und hilft so, das geltende Recht zu erklären und weiterzuentwickeln.
Literatur:
Köbler, G.: Dt. R. Ein systemat. Grundriß der geschichtl. Grundlagen des dt. Rechts von den Indogermanen bis zur Gegenwart. München 51996.
Wesel, U.: Geschichte des Rechts. München 1997.
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