Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtsgebiet
Rechtsgebiet,1) Teilgebiet des Rechts, z. B. Arbeitsrecht; 2) der räuml. Geltungsbereich einer Rechtsquelle. R. und Staatsgebiet fallen nicht immer zusammen.
Rechtsgebiet,1) Teilgebiet des Rechts, z. B. Arbeitsrecht; 2) der räuml. Geltungsbereich einer Rechtsquelle. R. und Staatsgebiet fallen nicht immer zusammen.