Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtsgang
Rechtsgang,im alten dt. Recht das Verfahren zur Aufhebung des Unrechts und zur Wiederherstellung des Rechts. Der R. wurde zunächst außergerichtlich durch Selbsthilfe geübt, da Rechtsschutz und Rechtsverfolgung urspr. Privatsache des Einzelnen und seiner Sippe waren (Fehde, Blutrache). Später bildete sich daneben ein gerichtl. R. aus (Gerichtsverfahren, Prozess), der den außergerichtl. R. weitgehend verdrängte.
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