Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtsentscheid
Rechts|entscheid, die Vorabentscheidung eines Oberlandesgerichts (OLG) oder des BGH in einer bestimmten Rechtsfrage, deren Beurteilung für den Ausgang eines anhängigen Prozesses bedeutsam ist, der vor einem nachgeordneten Gericht, das die Rechtsfrage vorgelegt hat, geführt wird. R. sind in Wohnraummietsachen vorgesehen, wenn das nachgeordnete Gericht von einer Entscheidung des OLG oder des BGH abweichen will oder einer Rechtsfrage grundsätzl. Bedeutung beimisst.
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