Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtschreibung
Rechtschreibung(Orthographie), Regelung der Schreibweise einer Sprache nach verbindl. Regeln. - Die für das heutige Deutsch geltende R. ist in wesentl. Zügen durch die Drucker des 16. und 17. Jh. geformt und durch Grammatiker wie H. Freyer (* 1675, ✝ 1747) und J. C. Adelung (* 1732, ✝ 1806) gefestigt worden. Bis in die 2. Hälfte des 19. Jh. hinein war die R. in Dtl. ohne eine übergreifende behördl. Regelung gewachsen. Der entscheidende Anstoß, die R. einheitlich und verbindlich zu regeln, ging 1871 von der Reichsgründung aus. 1875 wurde eine Konferenz zur »Herstellung größerer Einigung in der dt. R.« nach Berlin einberufen. Die Beschlüsse dieser Konferenz wurden jedoch von den Reg. der Länder als zu weitgehend abgelehnt. Nach diesem Misserfolg schrieb K. Duden das »Orthograph. Wörterbuch«; er beschränkte sich im Wesentlichen darauf, die Regeln für die preuß. Schulorthographie auf den Wortschatz anzuwenden. Innerhalb eines Jahrzehnts führte Dudens »Vollständiges orthograph. Wörterbuch der dt. Sprache« (1880) die Einheits-R. in Dtl. herbei, die 1902 nach der staatl. Rechtschreibkonferenz 1901 in Berlin für alle Bundesstaaten als verbindlich erklärt wurde; diesem Beschluss schlossen sich Österreich und die Schweiz an. Seither wurden mehrfach Reformvorschläge eingebracht (Rechtschreibreform).
Literatur:
Drosdowski, G.: Der Duden - Geschichte u. Aufgabe eines ungewöhnl. Buches. Mannheim u. a. 1980.
Theoret. Probleme der dt. Orthographie, hg. v. D. Nerius u. a. Berlin 1980.
Dt. Orthographie, hg. v. D. Nerius. Leipzig 1987.
Kohrt, M.: Theoret. Aspekte der dt. Orthographie. Tübingen 1987.
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