Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtsbereinigung
Rechtsbereinigung,die für ein bestimmtes Rechtsgebiet getroffene förml. Feststellung des als gültig erachteten Rechts, zusammengefasst z. B. in Teil III des Bundesgesetzblattes.
Rechtsbereinigung,die für ein bestimmtes Rechtsgebiet getroffene förml. Feststellung des als gültig erachteten Rechts, zusammengefasst z. B. in Teil III des Bundesgesetzblattes.